14.02.12

Klassische Warteschleifen

in Unternehmen dürfen auch nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung uneingeschränkt eingesetzt werden. Bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern dürfen Telefonwarteschleifen weiterhin uneingeschränkt eingesetzt werden. Bei normalen Ortsnetznummern, wie sie bei den meisten Unternehmen üblich sind, sind kostenpflichtige Warteschleifen weiterhin zulässig. Da hier für den Kunden allenfalls geringe Kosten anfallsen und davon ausgegangen werden kann, dass diese zunehmend Flatrate-Tarife nutzen und auch sonst die Gebühren deutlich unter denen von 0180- oder 0900-Nummern liegen.

Für kostenpflichtige Servicerufnummern gelten allerdings verbraucherfreundlichere Regelungen. Das neue Gesetzt sieht vor, dass bei Anrufen auf Sonderrufnummern eine Warteschleife weder bei einem Telefonat aus dem Festnetz, noch aus dem Mobilfunknetz Kosten verursachen darf. Unseriöse Anbieter, die versuchen, Telefon- und Internetkunden über ellenlange nie endende Warteschleifen abzukassieren, wird hiermit Einhalt geboten. Vor allem bei Sonderrufnummern, dürfen Warteschleifen nur noch eingesetzt werden, wenn entweder der Anruf einem Festpreis unterliegt oder, bei zeitabhängiger Abrechnung, der Anruf für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist.
Kunden erhalten künftig auch die Möglichkeit, einzelnen Posten auf der Mobilfunkrechnung zu widersprechen, ohne dass dies zu einer Sperre des Anschlusses führen darf. Diese Möglichkeit gab es bislang nur für das Festnetz”, betonte Aigner.

Diese Regelungen sollen ab einem Jahr nach Inkrafttreten der TKG-Novelle gelten. Bis dahin greift eine Übergangsregelung. In der Übergangszeit dürfen kostenpflichtige Warteschleifen neben den oben genannten Fällen bei kostenpflichtigen Rufnummern auch dann eingesetzt werden, wenn mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenlos sind. Damit soll drei Monate nach Inkrafttreten begonnen werden.

Der Bundesrat am 8.2.2012 dem  “Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen” zugestimmt. “Die Novelle erweitert die Rechte der Kunden im Telekommunikationsmarkt deutlich. Mit dem neuen Gesetz haben wir erhebliche Verbesserungen für die Verbraucher erreicht”, erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Freitag in Berlin. “Auch bei Umzug und Anbieterwechsel stärken wir die Rechte der Verbraucher.Nun muss der Bundespräsident das Gesetz nach Gegenzeichnung der Bundesregierung ausfertigen. Das Gesetz wird nach der Verkündung in Kraft treten.